Informationen zum Scheidungsantrag
Wenn das Trennungsjahr vorüber ist, dann startet bei dem zuständigen Familiengericht die Einleitung von dem Scheidungsverfahren. Begonnen wird dabei mit dem Einreichen von dem Scheidungsantrag. Der Scheidungsantrag muss dann zwingend von dem Anwalt bei Gericht eingereicht sein. Die scheidungswilligen Ehegatten können dann im Prinzip wenig falsch machen. Es gibt dennoch einige wichtige Dinge, welche bezüglich des Antrag auf Ehescheidung wichtig sind.
Was ist für den Scheidungsantrag zu beachten?
Der Scheidungsantrag kann drei bis vier Montage vor dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Selbstständig kann der Scheidungsantrag dann nicht vor Gericht eingereicht werden. Es werden einige Unterlagen benötigt und so die Einigung über die Folgesachen, die Formulare für den Versorgungsausgleich, die Anwaltsvollmacht, die Scheidungsfolgevereinbarungen, Eheverträge, die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder sowie die Heiratsurkunde. Dem Scheidungsantrag muss der Antragsgegner dann schriftlich zustimmen. Jederzeit ist es dann auch möglich, dass der Antrag zurückgezogen wird. Wichtig ist, dass die Verfahrenskosten dennoch bezahlt werden müssen. Damit der Antrag überhaupt gestellt werden kann, sind einige Informationen sehr wichtig. Persönliche Angaben wie Ort, Postleitzahl, Straße und Vornamen sowie Nachnamen. Die letzte gemeinsame Adresse der Eheleute ist wichtig und auch die Nummer der Heiratsurkunde wird benötigt. Wichtig sind Angaben zur Scheidung und zwar, wer die Scheidung beantragt, das Trennungsjahr und die Daten der gemeinsamen Kinder.
Oft können auch bereits zuvor Regelungen über das Sorgerecht, den Unterhalt und den Umgang mit den Kindern getroffen werden. Wichtig sind sonst auch Scheidungsfolgevereinbarungen, Eheverträge oder Regelungen zwischen den Ehegatten. Es geht schließlich bei Scheidungen um Eigentum, Hausrat, Ehewohnung und Ehegattenunterhalt. Außerdem wichtig sind der Nettoverdienst, die Verbindlichkeiten, der Entstehungszeitpunkt und das Vermögen der Ehegatten.
Wichtige Informationen für den Scheidungsantrag
Verschiedene Papiere sind sehr wichtig, egal ob bei der streitigen Scheidung oder auch bei der einvernehmlichen Scheidung. Wichtig sind die Regelungen zwischen den Ehegatten, die Geburtsurkunden, die Heiratsurkunden und die Formulare für den Versorgungsausgleich. Wichtig ist außerdem immer die Vollmacht für einen Rechtsanwalt. Die weiteren Unterlagen können sich nach dem Einzelfall richten und mitgeteilt wird dies in der Regel von dem Familiengericht oder dem Anwalt für Familienrecht. Hat der Rechtsanwalt die Papiere erhalten, wird geprüft, welches Familiengericht eigentlich zuständig ist. Es spielt keine Rolle, wer die Scheidung eingereicht hat. Überall sind die Kosten und das Scheidungsverfahren gleich.
Wurde der Scheidungsantrag aufgesetzt und die Unterlagen sind erhalten, dann wird der Antrag bei dem Familiengericht eingereicht. Es wird ein Aktenzeichen zugeteilt und wurden die Gerichtskosten eingezahlt, wird die förmliche Zustellung von dem Scheidungsantrag an den Ehepartner veranlasst. Die Zustellung erfolgt meist per Postzustellungsurkunde. Es muss darauf meist nicht reagiert werden, außer es werden Gerichtstermine oder Fristen gesetzt.
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